Gründung "Verein Unterstützung Sancocho-Lab"

Aktualisiert: 9. Sept.
Am 12. Juni 2023 wurde in Zürich der Schweizer Verein „Unterstützung Sancocho-Lab“ gegründet mit dem Zweck, die eingesammelten Gelder für das Projekt Sancocho-Lab in Kolumbien bis zu seiner Verwendung sicher auf einer Schweizer Bank aufzubewahren. Die Statuten des Vereins wurden am 1.11.2023 unterschrieben:
Verein Unterstützung Sancocho-Lab
Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Verein Unterstützung Sancocho-Lab “ besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Unterstützung der Organisation ”Sancocho-Lab”, insbesondere durch Sammlung von Spendengeldern in der Schweiz.
Die Organisation “Sancocho-Lab” in Kolumbien arbeitet gemeinnützig im Interesse der bedürftigen Bevölkerung. Insbesondere
- leistet sie einen Beitrag zur Hunger-Bekämpfung,
- ermöglicht sie jungen Erwachsenen Weiterbildung und Berufsbefähigung und
- kann sie andere gemeinnützige Tätigkeiten aufnehmen.
Der Verein ist nicht gewinnorientiert und strebt eine Steuerbefreiung an.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder und über eventuelle Spenden zugunsten des Vereins.
4. Mitgliedschaft und Jahresbeiträge
Mitglieder mit je einer Stimme können natürliche und juristische Personen werden.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 20.00.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
Die Aufnahme als Mitglied kann ohne Grundangabe verweigert werden.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich.
Das Austrittsschreiben muss per E-Mail mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung ans Präsidium gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
6. Organe
Organe des Vereins sind:
a. die Generalversammlung;
b. der Vorstand;
c. die Rechnungsrevision.
7. Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Eine Generalversammlung findet auf Wunsch von 10 Prozent der Mitglieder statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder eine Woche zum Voraus schriftlich eingeladen unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung wählt den Vorstand sowie die Rechnungsrevision.
Der Generalversammlung obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichts.
Die Generalversammlung beschliesst über das Budget und setzt den Mitgliederbeitrag fest.
Die Generalversammlung behandelt Ausschlussrekurse.
An der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
8. Vorstand
Dem Vorstand, der von der Generalversammlung gewählt wird, obliegt die Geschäftsführung des Vereins.
Im Vorstand gibt es mindestens die folgenden Chargen:
· Präsidium
· Vize-Präsidium
· Sekretariat
· Kasse
· Die Vereinsversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder wählen.
9. Rechnungsrevision
Die Generalversammlung wählt für die Revision ein bis max. zwei Personen, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
10. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitglieder.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können durch die Generalversammlung mit einfachem Mehr abgeändert werden.
13. Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch die Generalversammlung mit einfachem Mehr aufgelöst werden.
Das Vereinsvermögen kommt vollumfänglich der Organisation Sancocho-Lab in Kolumbien zugute.
Sollte die Organisation Sancocho-Lab in Kolumbien den Betrieb eingestellt haben, dann wird das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Organisation in Kolumbien mit ähnlichem Zweck überwiesen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 12. Juni 2023 genehmigt worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.




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